Das Gesetz zum Mindestlohn ist da. Und natürlich gibt es nun doch viele Ausnahmen, die die Betriebe nach Kräften ausnutzen werden, um Arbeitende für noch weniger als 8,50 Euro auszubeuten: alle Jugendlichen bis 18 Jahre, alle, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, weiterhin Erntehelfer, Azubis…
Doch ganz ehrlich: Die größte Ausnahme bei diesem Mindestlohn von 8,50 Euro werden die wenigen Menschen sein, die von ihm auch nur halbwegs vernünftig leben können.