Arbeiten für null Euro Stundenlohn? Das hat letzte Woche das Landesarbeitsgericht in Hamm erlaubt. Und alle Unternehmer-Herzen haben aufgelacht. Ja, das Gericht fand es völlig in Ordnung, dass eine junge Frau als „Praktikantin“ 8 Monate lang in einem Supermarkt wie eine normale Vollzeitkraft geschuftet hat, ohne dafür einen Cent zu bekommen.
Das Arbeitsgericht Bochum hatte zunächst anders entschieden und Rewe zu 17.000 Euro Lohn-Nachzahlung verurteilt. Doch die Supermarktkette hat Widerspruch eingelegt und wurde erhört: Das Praktikum sei eine „berufsvorbereitende Maßnahme“ gewesen und wenn überhaupt, dann bekomme man in der Zeit ein paar Euro von der Arbeitsagentur.
Auch in Zukunft haben die Unternehmer also einen Freifahrtschein, Arbeiter ganz ohne Bezahlung auszubeuten und stattdessen das Amt blechen zu lassen… „im Namen des Volkes“…
Übrigens hat die Regierung dafür gesorgt, dass auch das Mindestlohn-Gesetz für solche Praktika nicht gilt. Die Kapitalisten können sich also beruhigt zurücklehnen: Auf die Regierung, die die Gesetze macht und die Gerichte, die nach ihnen urteilen, ist Verlass.