Ein Herz für Ausbeuter

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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Post-Mindestlohn gestoppt. Die privaten Postfirmen dürfen nun weiter ihre Arbeiter für 4 oder 5 Euro die Stunde ausbeuten. Die Begründung der Richter lautet: Die privaten Postfirmen seien „in ihren Rechten verletzt worden“.
Anders als diese Kapitalisten haben die Menschen, die für einen Hungerlohn schuften müssen, anscheinend keine Rechte – zumindest vor Gericht.