AusgabeNummer: 134
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Kurzarbeitergeld: Kassieren und entlassen
— Nr.134Die meisten Unternehmen, die derzeit Azubis, Befristete und Leiharbeiter auf die Straße setzen, kassieren gleichzeitig Kurzarbeitergeld. Eigentlich bekommen die Unternehmen dieses Geld aus der Arbeitslosenkasse ja als Gegenleistung dafür, dass sie die Arbeitsplätze erhalten und eben niemanden arbeitslos machen. Deshalb dürfen sie während der Kurzarbeit auch niemandem kündigen. Doch Azubis, Befristete und Leiharbeiter müssen ja…
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Das rote Tuch – Nr. 134
— Nr.134Leitartikel Internationales Ihre Gesellschaft Aus dem Ruhrgebiet Verschiedenes