Thyssenkrupp: Abmahnung für Protest gegen die Entlassungen

— Nr.

Anfang Juli hatten sich im Duisburger Stahlwerk von Thyssenkrupp mehrfach hunderte Kollegen gleichzeitig „beim Betriebsrat informiert“. Anders gesagt, sie haben mehrere Stunden gestreikt, gegen die angekündigten Entlassungen und Werksschließungen – nur ohne dies so zu nennen, weil es keine Tarifverhandlungen gab und sie daher offiziell kein Recht hatten zu streiken.

Damals hat sich der Vorstand nicht getraut, gegen die streikenden Arbeiter vorzugehen. Erst zwei Monate später hat er plötzlich einen der „Rädelsführer“ dafür abgemahnt.

Nicht ohne Grund. Nun stehen nämlich die nächsten Angriffe an. Thyssenkrupp will knapp 6.000 Arbeitsplätze ausgliedern, wobei den Betroffenen schlechtere Arbeitsbedingungen und Löhne drohen. Und die Geschäftsleitung will mit der Abmahnung ein Exempel statuieren, um weitere „wilde Streiks“ zu verhindern.

Tatsächlich aber sendet sie den Arbeitern damit genau die gegenteilige Botschaft: Die Geschäftsführung verrät damit nämlich, dass diese wilden Streiks genau das sind, was ihr am meisten Sorgen macht – und damit das beste Druckmittel der Arbeiter sind.